Sozialversicherungswahlen 2017

Im Jahr 2017 fanden die allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung statt. Dabei wurden zum zwölften Mal seit 1953 die Mitglieder der Vertreterversammlung aufgrund von Vorschlagslisten gewählt.

Das Wahlverfahren für die Sozialwahlen 2017 erstreckt sich über einen Zeitraum von zirka zwei Jahren. Es begann mit der Bestellung der Bundeswahlbeauftragten zum 01.10.2015 und der Wahlankündigung vom 05.10.2015. Seinen Abschluss findet das Wahlverfahren mit der öffentlichen Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses, die spätestens im November 2017 zu erfolgen hat.

Der Wahlausschuss der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte trat zu seiner ersten Sitzung am 13. Dezember 2016 zusammen. In dieser Sitzung wurde über die Zulassung der eingereichten Vorschlagslisten entschieden.

Am 20. Oktober 2017 fand die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung der FUK Mitte statt, in der auch der Vorstand der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte neu gewählt wurde.

Hier gelangen Sie zu der Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte für die Amtsperiode 2017 - 2023.