Erstmals Aufwandsentschädigung für Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt

Zum 01.07.2024 wurde die Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunale-Entschädigungsverordnung - KomEVO) des Landes Sachsen-Anhalt geändert. Die Höchstbeträge für Aufwandsentschädigungen im kommunalen Ehrenamt werden erhöht. Nach § 11 Absatz 3 wurde folgender Absatz 4 angefügt: 

"(4) Ehrenamtlich tätigen Sicherheitsbeauftragten nach § 22 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch kann eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Form einer monatlichen Pauschale gewährt werden. Die monatliche Pauschale darf 50 Euro nicht überschreiten.“

Über die Höhe der Aufwandsentschädigung entscheiden Einwohnerzahl und weitere örtliche Verhältnisse der jeweiligen Kommune. Kosten, die im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten entstehen, wie zum Beispiel für Verpflegung, Telekommunikation und Reisekosten, sollen so ausgeglichen werden.