Information zum Umlagevorbeitrag 2025
Keine Berücksichtigung der im Dezember 2024 durch die statistischen Landesämter veröffentlichten Einwohnerzahlen
Am 07.01.2025 hat die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte ihre Bescheide zum Umlagevorbeitrag versandt. Dabei wurde seitens einzelner Beitragszahler angemerkt, dass die von den statistischen Landesämtern zum 07.12.2024 (Thüringen) bzw. zum 19.12.2024 (Sachsen-Anhalt) veröffentlichten aktualisierten Einwohnerzahlen zum 31.12.2023 hätten berücksichtigt werden müssen.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Umlagevorbeitrag eine wesentliche Grundlage des Haushaltsplans der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte darstellt. Dieser Haushaltsplan wird vom Vorstand aufgestellt und durch die Vertreterversammlung genehmigt. Da der Haushaltsplan der Träger der Unfallversicherung rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Kalenderjahres, für das er gelten soll, der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist, müssen Aufstellung und Genehmigung frühzeitig erfolgen.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wurde am 14.11.2024 aufgestellt und genehmigt. Aus diesem Grund ist es haushaltsrechtlich nicht möglich, Änderungen bei den Einwohnerzahlen zu berücksichtigen, die erst nach diesem Stichtag bekannt werden.
Fälligkeit der Umlagevorbeiträge
Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass die im Bescheid vom 07.01.2025 festgesetzten Umlagevorbeiträge fristgerecht bis spätestens 15. Februar 2025 zu entrichten sind. Für Rückstände bei Umlagebeiträgen und Beitragsvorschüssen wird nach Ablauf des Fälligkeitstages ein Säumniszuschlag gemäß § 24 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) erhoben. Bitte beachten Sie außerdem, dass ein Widerspruch gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung hat (§ 62 SGB X in Verbindung mit §§ 51 und 86a Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz – SGG).
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Ihnen die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte gerne zur Verfügung.